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Sozialistische Gruppe Erlangen-Nürnberg |
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Woher kommt und wie geht Rassismus?Über den Zusammenhang von Ausländerfeindlichkeit und gut demokratischem StaatsbürgerbewusstseinWenn fanatische Fremdenhasser Inder durchs Dorf jagen, Neger drangsalieren, „No-Go-Areas“ ausrufen oder Asylantenwohnheime in Brand stecken, dann sind sich verantwortungsbewusste Zeitgenossen von links bis rechts einig: Hier liegt eine moralische Entgleisung vor, die zum Bild unserer schönen Demokratie nicht passt und die Gesinnung der „überwiegenden Mehrheit“ keineswegs widerspiegelt. Die Linken warnen vor der Überschreitung aller gültigen Wertmaßstäbe und erinnern – „Wehret den Anfängen!“ – an Auschwitz – eine Konsequenz, vor der das normale Gerechtigkeitsempfinden doch spätestens zurückschrecken müsste. Die Rechten, vor allem die in Amt und Würden, verkünden die Unvereinbarkeit von Rassismus und demokratischem Konsens gleich so, dass Nation und nationale Gesinnung gegen hässliche Weiterungen in Schutz genommen werden. Sie betonen den Unterschied, der zwischen verständlicher „Angst vor Überfremdung“ und verwerflicher, höchstens früher oder anderswo anzutreffender „ethnischer Säuberung“ doch immerhin bestehe; und den Übergang zu Rassismus und Verfolgung Andersartiger – der seit Kriegsende als schlechthin unerklärlich galt – möchten sie mittlerweile sogar jeder Erklärung entziehen. Wer überhaupt Gründe dafür sucht, warum ganz normalen und braven Staatsbürgern unter gewissen Umständen auch Ausländerjagden und KZ's einleuchten, der soll schon der einzigartigen Unmoral solcher Ereignisse nicht gerecht werden; er setzt sich dem Verdacht aus, in seinem „Rationalismus“ die Unmenschlichkeit verständlich zu finden, letzten Endes also selbst auf dem Sprung zur Massenvernichtung zu stehen. Recht haben beide Parteien nicht. Über die Herkunft des Rassismus Bescheid zu wissen, ist nämlich die Voraussetzung dafür, seinen „Anfängen zu wehren“, statt sich vor dem übernächsten Übergang – der offenbar vorstellbar ist – zu grauen und rückblickend den vorigen Normalzustand des staatsbürgerlichen Gemüts für noch unverfänglich zu halten. Und an den Regeln der demokratischen Moral kann sich eine solche Erklärung sowieso nicht blamieren, da sie gerade den Zusammenhang zwischen Moralität und deren Entgleisungen zum Gegenstand hat.
I. Rassismus unterstellt eine patriotische Gesinnung: die Verwandlung der staatlich organisierten Zwangsgemeinschaft in ein nationales KollektivWas den Verteidigern der gewohnten Spielregeln im staatlichen Miteinander nicht auffallen will, ist im Grunde recht einfach. Die Abneigung gegen nicht Hierhergehörige, deren Endpunkt das Aussortieren nach rassischen Kriterien ist, unterstellt ja wohl, dass auf der eigenen Seite eine Zusammengehörigkeit reklamiert wird, die in der äußeren Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat, seinem Wirtschaftssystem usw. nicht aufgeht. a) Wer in Deutschland, Frankreich, Amerika oder sonstwo lebt, findet sich den verschiedensten Zwängen unterworfen, innerhalb derer er in Anspruch genommen wird. Hat er zuwenig Geld, ist er auf Arbeit für andere verwiesen, die ihn nicht gerade bereichert; das verdiente Geld ist allemal genug, um in der Funktion des Steuerzahlers zur Kasse gebeten zu werden; der absehbare Unmut prädestiniert zum Urnengang, wo den Parteien die Auswahl des Regierungspersonals erleichtert wird; gelegentlich steht auch das Strammstehen nebst Heldentod ins Haus, weil die Verteidigung solch prächtiger Lebensbedingungen kaum von der Minderheit erledigt werden kann, die wirklich was davon hat. Und gewiss haben all diese objektiven Umstände sowohl Gemeinsamkeiten wie Gegensätze zwischen den beteiligten Individuen zur Folge, die ihren jeweiligen Interessen entspringen. Bloß ist ebenso klar, dass diese Zugehörigkeit zu einem wirtschaftlich, rechtlich, politisch vorgegebenen Zwangszusammenhang weder eine sonderliche Ergriffenheit von "nationaler Identität" noch das Bedürfnis hervorbringt, andere vom "eigenen" Laden auszuschließen. Dazu gehört schon, sich die wirklichen Pflichten eines kapitalistischen Staatswesens – denen man nachkommt, weil von ihrer Erfüllung die eigene Existenz abhängt – als moralische Pflichten zu denken, die man verantwortungsbewusst als Beiträge zu einem allseitigen Gemeinschaftswerk übernimmt. b) Dass es dieses höhere Ganze überhaupt gibt, dem dann Staat, Wirtschaft bis hinunter zum "kleinen Mann" lauter mehr oder weniger ehrenwerte Dienste entrichten, erschließt sich zwar nur dem moralischen Blickwinkel. Aber abgesehen davon, dass ohne solche Überhöhungen die wirklichen Dienste an ihrem Ertrag gemessen und schlecht abschneiden würden – für das Mitmachen im Getriebe ist das falsche Bewusstsein also notwendig –, ist die Vorstellung der "nationalen Gemeinschaft" oder des "Allgemeinwohls" auch noch in fataler Weise produktiv.
II. Entlang dieser national-moralischen Weltanschauung werden die gesellschaftlichen Verhältnisse beurteilt und Unterschiede entdeckt und Ausgrenzungen vorgenommenDieses Rechtsbewusstsein sortiert sich die Welt zurecht. a) Wenn schon die "Unterschiede" zwischen Reichen und Armen, Unternehmern und Arbeitern, Grundbesitzern und Obdachlosen grundsätzlich in Ordnung gehen, dann trifft das "Schicksal", das den einen hier und den anderen dort einordnet, zwar hie und da den Falschen, grundsätzlich aber den Richtigen – zumindest sollte es so sein, und das läuft auf dieselbe Überzeugung hinaus: Die national organisierte Auslese und Verteilung der Leute auf die gegebene Hierarchie von "ganz unten" bis zur "Elite" ist nicht das, was sie ist, sondern durch den Anspruch definiert, jedem das Seine zuzuteilen. Alle Ausnahmen bestätigen die Regel, dass in einer guten Volksgemeinschaft ein jeder das werden soll und letztlich auch wird, was er – "je schon" – ist. Für diese Überzeugung muss niemand das Erfolgsgen für Millionäre, Schuster oder Politiker entdeckt haben (es langt schon, dass der Wahn, es gäbe so etwas, allemal auf zustimmendes Interesse stößt!). Das Einverständnis mit dem Ergebnis gibt den "Rückschluss" auf die gegebene Ausstattung der Individuen her – so dass am Ende der fertige Kapitalismus wie die vollendete Ausschöpfung der natürlichen Vielfalt von Begabungsreserven aussieht.
b) Auch wenn die gesellschaftliche Welt so etwas wie die natürliche Ordnung der Dinge und Menschen ist, so ist sie doch noch lange nicht in Ordnung. Dem prinzipiell harmonischen Gemeinwesen fehlt es an allen Ecken und Enden an Harmonie: Tarifpartner zanken sich; jeder beschwert sich über irgendetwas; die Parteien sind zerstritten statt einig – was ist da los? Der gute Mensch kennt die Antwort noch vor der Frage: Quer durch alle Stände und Schichten, Geschlechter und Klassen unterscheiden sich die Leute nach ihrer Gesinnung, nach dem Pflichtbewusstsein, mit dem sie ihren Platz im Ganzen ausfüllen. Überall gibt es Gute, die der Gemeinschaft dienen und sie zusammenhalten, und Schlechte, die den sozialen Frieden mit ihrem Egoismus stören. Die überflüssige Frage, warum es die gibt, ist mit der Tatsache, dass es sie gibt, auch schon beantwortet: Genau wie die Begabung zum Schreiner oder zum Mathematikgenie, so liegt der Charakter, wie der Name schon sagt, im Blut. Verbrechen kommt aus der kriminellen Energie; und die hat einer entweder, oder er hat sie nicht. Im Unterschied zu anderen Begabungen geht diese allerdings nicht in Ordnung: Die Unterart der unanständigen Menschen – soweit die zweite Spielart des Rassismus – gehört zur Ordnung gezwungen oder aussortiert. c) Immerhin gehören selbst die Bösen, gewissermaßen als genetischer Bodensatz, noch zu "uns": zu der Volksgemeinschaft, die sich prinzipiell harmonisch organisiert und jeden an seinen Platz stellt. Anders verhält es sich mit "den andern", auf die der Blick des treuen Genossen der nationalen Genossenschaft – sei es über die Medien, sei es beim Besuch ferner Strände, sei es mitten unter "uns", weil der Staat auch Fremden ein Bleiberecht gewährt – immer wieder fällt. Fremd sind die Fremden – nicht, weil sie es mit den gesellschaftlichen Verhältnissen bei sich zu Hause groß anders halten als "wir", oder weil sie hierzulande etwas Sachfremdes oder Abweichendes tun, sondern weil ihr Pass ihnen die Zugehörigkeit zu einem anderen Volk bescheinigt. Jener Gemeinschaft und deren Werten sind sie verpflichtet, nicht der hiesigen; dort kommt denen zu, was ihnen zusteht – und was ihnen zusteht, ist selbst dann etwas völlig anderes, als was der nationale Verein hierzulande seinen ehrenhaften Mitgliedern schuldet, wenn es letztlich doch bloß um ein- und dasselbe, nämlich ums Geld geht: Sogar am Reichtum in seiner abstraktesten Form verblasst der Unterschied, wem er gehört, neben der völkischen Unterscheidung zwischen "unserm" und "deren" Geld. So fundamental ist die ideelle Grenze zwischen "uns" und denjenigen, die – ob arm oder reich, gut oder böse – einfach nicht hergehören.
d) Die Ausgrenzung und Verachtung der Fremden stößt auch Leuten, die an der moralischen Gemeinschaftsidee sonst nichts auszusetzen finden, hie und da auf - weil so etwas ihr gutes Bild der Gemeinschaft stört. Sie sind Parteigänger "sinnvoller" und Gegner "ungerechter" Unterscheidungen, was ihre Kritik am Rassismus in jeder Hinsicht sehr bedingt ausfallen lässt.
III. Die National-moralische Art der Kritik: Die Verwandlung von Unzufriedenheit in die Suche nach SchuldigenRassismus: das ist der polit-moralische, Volks- und andere sittliche Charaktere unterscheidende Blick auf die staatlich durchorganisierte und durchsortierte Menschheit. Er ist das Menschenbild der vaterländischen Gesinnung, daher jedem affirmativen Staatsbürgerbewusstsein immanent; also selber ein Produkt der politischen Zwangsvereinigung, von der er nichts wissen will. Was dieser Blick so alles wahrnimmt und in welcher Schärfe, das bleibt daher nicht unberührt, wenn die zugrunde liegende sittliche Haltung in dem Maße, in dem sie Grund zu nationaler Unzufriedenheit findet, ihre polemischen Qualitäten offenbart. a) Seine aktuellen Stichworte entnimmt der Patriotismus stets dem Katalog der Verhältnisse, mit denen einer unzufrieden ist; aus der Unzufriedenheit bezieht er seinen Elan – aus befriedigtem Materialismus dürften wohl die wenigsten bekennende Vaterländler geworden sein. Und da zeigt sich sogleich, dass das Pochen auf Pflichterfüllung und moralische Intaktheit durchaus ein Anspruchsdenken ist und nach Taten ruft. Und zwar – denn anders sind Misserfolge braver Bürger und Drangsale, unter denen gute Volksgenossen mitten im heimischen, dem Wohl des Volkes verschriebenen Gemeinwesen leiden, gar nicht zu erklären! – gegen Schuldige, die das eigentlich doch für alle gedeihliche Zusammenwirken von Regierung und Regierten, von Investitionen und Arbeitsbereitschaft, von Schule und Elternhaus … stören. b) Die Figuren, die der beleidigte Patriotismus da erfindet, findet er auch zielsicher auf. Bei kritischer Betrachtung seiner Volksgemeinschaft fällt ihm an vielen Stellen ein Egoismus auf, der eine ordentliche Sortierung der Leute verfälscht und durchkreuzt, sich unverdient Leistungen der Gemeinschaft ergattert, verlangte Gegenleistungen hingegen schuldig bleibt – und die guten Mitglieder, alle Anständigen, sind die Betrogenen. Keinem anerkannten Stand wird damit zu nahe getreten – es gibt sie überall: unter Millionären schmarotzende Spekulanten neben Arbeitsplätze schaffenden Investoren, unter den Obdachlosen unverschuldet in Not geratene Mitmenschen ebenso wie verkommene Subjekte.
c) So bringt die Suche nach den moralisch Schuldigen an unguten Verhältnissen im guten Heimatland den staatsbürgerlichen Rassismus auf den Punkt. Natürlich kann der unzufriedene Patriotismus zwischen einheimischen Missetätern und Fremden unterscheiden. Wenn es aber um die intakte Gemeinschaft geht, als welche der Bürger sich seine Nation denkt, dann stellt sich schnell heraus, welche Abgrenzung die fundamentalere ist: Das eine sind die Schweine, die zu "uns" wie zu jedem Verein gehören und dementsprechend behandelt werden; das andere sind die, die nicht einmal in ihren edelsten Exemplaren die Grundbedingung erfüllen: dazuzugehören. Und sind nicht die einheimischen Störer, jedenfalls die, die der nationalen Harmonie Schaden zufügen, bei näherer Betrachtung "Zugereiste", die durch ihre außerbayrische Klangfärbung oder ihr unsächsisches Aussehen auffallen – am Ende also: Fremde, jedenfalls volksfremde Elemente? Können umgekehrt Volksfremde im eigenen Land letztlich etwas anderes sein als eine Störung – auch wenn man es ihnen persönlich vielleicht gar nicht übelnehmen kann? d) Übelnehmen muss man auf jeden Fall dem Staat, dass er sie zur Störung werden lässt, statt dem Harmoniebedürfnis seines unzufriedenen Volkes durch saubere Sortierung Genüge zu tun. Wer diesen Skandal nicht auf sich beruhen lassen will, der steht an einem Scheideweg. Entweder er gibt sich einen Ruck oder säuft sich Mut an, nimmt mit Gleichgesinnten selbst in die Hand, was die Staatsmacht schuldig bleibt, und demonstriert handgreiflich, wer Herr im Hause ist und wo die andern hingehören, nämlich weg. Allerdings ist das ein Verstoß gegen das staatliche Gewaltmonopol, insofern eine Gesetzeswidrigkeit und deswegen nicht jedermanns Sache. Der weiterführende Weg ist der in die Politik – denn so wirksam wie die öffentliche kann die private Gewalt doch nie werden. e) Der Übergang zur ausländerfeindlichen Praxis ruft wieder eine Kritik auf den Plan, die ihm seine Notwendigkeit bestreiten will. Dabei handelt es sich freilich – wie beim Unbehagen am rassistischen Sortieren – nicht um seine Notwendigkeit, sondern um das, was im Rahmen des nationalmoralischen Weltbilds für notwendig befunden und alternativ auch verworfen werden kann.
IV. Die Leistung des Rassismus für die Politik und umgekehrtDie Staatsmacht richtet ihre Politik nicht unbedingt an dem moralisch-affirmativen Vers aus, den ihre Bürger sich darauf machen; aber sie legitimiert sich daran und sorgt damit für die jeweils zeitgemäße Schärfung des "gesunden Volksempfindens". Wer von ihr nichts anderes einklagt als die Bedienung des Glaubens, sie hätte keine höhere Aufgabe als die – wenn nötig gewaltsame – Durchsetzung von Harmonie im nationalen Laden, der wird von keinem Politiker abgewiesen; im Gegenteil. Sein Rassismus ist nicht bloß ein Produkt der staatlichen Zwangsgemeinschaft mit ihrem polit-moralischen Gemeinschaftsgeist, er ist auch offiziell gepflegtes staatliches Bekenntnis. Und genauso, wie es den unzufriedenen Staatsbürger zu patriotischen Taten drängt, so greift auch ein Staat, dem es darauf ankommt, zu einer Praxis, die dem Rassismus Recht gibt und ihn sachgerecht zuspitzt. a) So findet der unzufriedene Staatsbürger mit dem Ausländerhass, den seine patriotische Parteilichkeit ihm eingibt, bei den Machern des Staates allemal offene Ohren. Die hören, zu Recht, nichts als das Echo ihrer Versprechungen heraus, den Nutzen ihres Volkes zu mehren, und haben Verständnis, selbst wenn sie bremsen. Denn genau genommen ist es ohnehin so, dass die Unzufriedenheit im Volk sich nach Anlass und Stoßrichtung an den "Themen" orientiert, die die nationale Öffentlichkeit beherrschen; das wiederum bestimmt niemand so nachdrücklich wie diejenigen, die sowieso "das Sagen" haben. Im Großen und Ganzen ist daher Verlass darauf, dass der Bürgersinn seinen Rassismus in dem Maß mobilisiert, in dem er zur öffentlichen Meinung wird – weniger umgekehrt. b) Wie sehr das der Fall ist und wie viel politische Tat daraus wird – oder auch: wie weit einer kommt, der mit dem Vorwurf der Volksvergessenheit an die Regierenden die herrschenden Parteien aufmuntert oder eine eigene Partei aufmacht –, das entscheidet sich an den Erfolgen und Drangsalen der Nation, so wie sie von den dazu Berufenen definiert werden. Die Notlagen des Staatswesens, die sie feststellen und ihrem Volk zur Bewältigung auftragen, tangieren dann kräftig die Lebensumstände der verschiedenen Schichten und Stände im Volk, machen gewohnte Techniken und Standards des Zurechtkommens kaputt und sorgen für Unzufriedenheit im Volk. Eben deswegen werden die Bürger in solchen Lagen besonders gut versorgt: Gerade in "schweren Zeiten" darf die Stimmung im Land nicht durch die Feindschaft beschädigt werden, die Ausländer nun einmal auf sich ziehen, und das ungetrübte Verhältnis zwischen Volk und Führung nicht unter der Provokation leiden, die ein unbereinigtes "Ausländerproblem" unweigerlich darstellt. Je mehr die nationale Führung sich dazu entschließt, die Moral ihres Volkes für die Bereinigung von Notständen in Anspruch zu nehmen, die allemal materiell zu dessen Lasten geht, um so klarer stellt sie die Exklusivität des nationalen "wir" heraus, indem sie nicht ausdrücklich gewünschte Fremde drangsaliert und wegschickt. Ein Staat in Not muss sich auf die fraglose "Solidarität" seiner Volksgemeinschaft verlassen können; deswegen säubert er sie von störenden Elementen – so, als wäre der Glaube an die unvereinbaren nationalen Menschenarten tatsächlich die Wahrheit. In diesem Sinne praktiziert die Staatsmacht, wenn es ihr darauf ankommt, den Rassismus, mit dem ihre Bürger sich eben diese Macht des Staates über sie als ihre "Identität" einbilden – und den sie deswegen theoretisch ohnehin heftig betreut. c) Denn dass das Volk nur deswegen eines ist, weil darin Menschen von bestimmter Art zu einer ihrer gemeinsamen Art entsprechend unverwüstlichen Gemeinschaft zusammengeschlossen sind, das ist ebenso fester Bestandteil jeder modernen Staatsdoktrin wie die auf praktische Konsequenzen zielende Schlussfolgerung: dass eine Nation nur dann stark ist und die "Herausforderung" durch "schwere Zeiten" meistern kann, wenn ihr Volk sich auf diese Urtugend besinnt.
(gekürzter Artikel aus: GegenStandpunkt 1-95)
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