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Sozialistische Gruppe Erlangen-Nürnberg

Die Wahl – das Highlight der Demokratie

  1. Die Wahl – Ermächtigung der staatlichen Repräsentanten durch die Beherrschten
  2. Die Verwandlung von Herrschaftskritik in demokratische Antikritik
  3. Die demokratische „Reife“ einer Nation
  4. Das demokratische Gütesiegel: Führerqualität
  5. Die Sicherstellung der Herrschaftsausübung vor dem Wähler und seiner Wahl

I. Die Wahl – Ermächtigung der staatlichen Repräsentanten durch die Beherrschten

  1. In der Wahl wird das von Parteien präsentierte und organisierte Personal gewählt, das für einen bestimmten Zeitraum Gesetze erlassen und die Regierungsgeschäfte führen soll. Der Wahl sind zum einen die Sortierung der Angehörigen eines Gemeinwesens in Führer und Ge­führte vorgelagert – letztere sollen ja erstere wählen, zum zweiten ein fix und fertiger Staats­apparat, dessen Führungsämter mit der Wahl besetzt werden, und zum dritten eine definierte Staatsräson, die von den Ämtern aus gemanagt werden soll. Damit ist eines über die Wahl von vornherein klargestellt: Sie ist keine Einmischung der Bürger in das, was materiell-sachlich das Verhältnis von Staat und Bürger, von Herrschaft und Untertanen ausmacht. Die Überlegung, warum und wozu es eine solide durchorganisierte Herrschaft mit machtvollen Posten und elitä­ren Amtsträgern braucht, ist dem Wähler schon immer praktisch abgenommen.

  2. Wichtig an einer Wahl ist also zuerst und vor allem das, was nicht zur Wahl steht, mit der Wahl aber stillschweigend abgehakt wird. Das ist nämlich nichts Geringeres als die ge­samte politische Herrschaft: der Apparat; die Aufgaben, denen der sich widmet; die Leistun­gen, die er erbringt; die „Sache“ der Nation; und dass es Führer braucht, die sich darum küm­mern. Also schlichtweg alles, was die Masse des Bürgervolks als Beschränkung jeder materi­ellen Freiheit, als Härte ihres Erwerbslebens, als Inanspruchnahme durch private und öffent­lich-rechtliche Machthaber, überhaupt als gesellschaftlich organisierte Last zu spüren be­kommt. Das alles ist wie selbstverständlich gebilligt, wenn es ans Wählen geht – die Stimmab­gabe ist ein ganz prinzipielles Bekenntnis zur Herrschaft und deren Staatsräson: Die Unter­ordnung unter den bei der Wahl unterstellten, gar nicht der Beurteilung anheimgestellten Staatswillen unterschreiben also mit ihrem Wahlkreuz ausgerechnet die, die von der Herrschaft zu Opfern gemacht werden.

  3. Dass es bei der Wahl um das abstrakte, von den Interessen der Wähler getrennte Ja zur Herrschaft geht, reflektiert sich in der Wahl selbst:

    • Der Wähler darf die Personen seiner Wahl ankreuzen. Mit dem Wahlkreuz wird von den Gründen, die der Bürger für seine Wahlentscheidung haben mag, abgesehen. Was zählt ist seine Stimme, die in die Auszählung miteingeht.

    • In dieser zählen alle Stimmen gleich, d. h. es wird abstrahiert von den jeweiligen gesell­schaftlichen Rollen und Interessen ihrer Träger, und an ihnen nur die Bestimmung gelten ge­lassen, Herrschaft über sich zu wollen.

    • Wenn dann nach dem Mehrheitsprinzip die Auszählung der Stimmen ausgewertet ist, haben die gewählten Repräsentanten die Freiheit, über das Wahlergebnis zu befinden und den Wählerwillen zu ermitteln. Welche Mehrheiten zustande kommen, wer die Minderheit bildet, ist Resultat ihrer Koalitionsverhandlungen und dabei sind die Abgeordneten bekanntlich nur ihrem Gewissen, also ihren (partei-)politischen Kalkulationen verantwortlich.

  4. Diejenigen der politischen Bewerber, die von Volkes Stimme erwählt wurden, haben durch ihre Wahl das Recht, (in Regierungsverantwortung oder auf der „harten“ Oppositions­bank) sich um die Ausgestaltung des Gemeinwesens verdient zu machen. Sie sind durch die Wahl ermächtigt, die Staatsnotwendigkeiten in dem von ihnen notwendig erachteten Sinn ge­gen ihr Volk zu exekutieren. Und diese Freiheit der Politik wird von den Politikern zurecht nicht gering geschätzt. Denn mit der Wahl haben die Wähler ja sie beauftragt, die Staatsge­schäfte zu führen, und sich damit für unzuständig erklärt. Die Wahl gibt also den Bürgern die Gelegenheit, sich in Personalfragen einzumischen, um dann bei der Politik ausgemischt zu sein. Und das reklamieren Politiker auch, wenn sie gegen kritische Stimmen aus dem Volk die sachlich reichlich überflüssige Feststellung zum Besten geben, dass sie doch demokratisch ge­wählt worden sind, also mit dem Hinweis auf ihre Ermächtigung die Pflicht zum Maulhalten reklamieren, und es dabei nicht nötig haben, auch nur ein Wort über die strittige Sache zu verlie­ren.

II. Die Verwandlung von Herrschaftskritik in demokratische Antikritik

Die Wahl stellt den Wähler vor die Entscheidung, bei wem er die Macht, der er sowieso gehor­chen muss und die selber gar nicht zur Debatte steht, am besten aufgehoben sieht. Die Veran­staltung macht ihn zum ideellen Sachwalter, insofern zum bedingungslosen Parteigänger der Herrschaft, die über ihn ausgeübt wird: In ihrem Namen darf und soll er die Kandidaten für die zu vergebenden Posten kritisch prüfen. In diesem Sinn ist sie der Maßstab, an dem die Bewer­ber sich bewähren und sich messen lassen müssen – also nicht so sehr die Herrschaft selbst, vielmehr ein Idealbild von ihr, das die Herstellung, Aufrechterhaltung und Ausübung von Herrschaftsverhältnissen als eine einzige Hilfestellung für ein bürgerliches Leben unter „den gegebenen Verhältnissen“ vorstellig macht und die Staatsgewalt als Schutzmacht für eine „ge­wachsene“ Volksgemeinschaft im Innern und nach außen. Ein derart verkehrtes Spiegelbild der politischen Macht ist die Prämisse aller Urteile über den Gebrauch, den die Wahlbewerber von ihren Ämtern machen bzw. zu machen versprechen. Alle kritische Aufmerksamkeit gilt dem vorzeigbaren und in Aussicht gestellten Erfolg der Kandidaten bei ihrer entsprechend schön­färberisch dargestellten Tätigkeit – deswegen unter geschulten Demokraten auch nicht zuletzt ihrem Erfolg bei der schönfärberischen, empfehlenden Darstellung ihrer Tätigkeit. Dieser Kri­tik fallen die nicht gewählten Kandidaten zum Opfer. Für die politische Elite insgesamt, die auf die Art in die höchsten Ämter drängt, ist eine derartige Überprüfung jedoch leicht auszuhalten: Sie ist eine Steilvorlage für ihre Konkurrenz. Denn das Kriterium, das da an sie angelegt wird, ist gar kein anderes als dasjenige, an dem die Herrschaftsaspiranten selber sich unbedingt be­währen wollen: die Macht, die mit ihrem Amt verbunden ist, fest in Händen halten; sie so ge­brauchen, dass sie keinen Schaden nimmt, sondern wächst – und ihr Inhaber mit ihr; sich als Herrschaftsfigur gegen alle Anfechtungen und am Ende unanfechtbar etablieren und vor den Regierten eine gute Figur machen; mit der anvertrauten Macht möglichst derart verwachsen, dass Amt und Eigenname austauschbar werden ... Die Herrschaftskritik, zu der eine freie Wahl die der Herrschaft unterworfenen Wähler herausfordert, ist entschiedenste Antikritik, sowohl, was die Herrschaft selbst, als auch, was die Machtgier der zu wählenden Herrschaften betrifft.

III. Die demokratische „Reife“ einer Nation

  1. Demokratische Wahlen gibt es nicht überall, aber nach dem maßgeblichen Willen der frei­heitlichen Staatenlenker sollen sie überallhin. Der edle Exportartikel stammt eben nicht zufällig aus den so genannten „gefestigten Demokratien“ des Nordens. Nur da läuft das Wählen geord­net ab und stiftet mit der Auszählung der Stimmen auch wieder den politischen Frieden, den die Wahlauseinandersetzung kalkuliert und befristet in Frage stellt. Denn dort ist dermaßen viel dermaßen fest geregelt, dass es glatt Freiheit für Alternativen des Wer und Wie der Machtaus­übung gibt, ohne dass sonst irgendetwas, geschweige denn die Macht und ihre Ausübung sel­ber in Frage gestellt würde. Da herrscht nämlich jenseits aller freien Wahlentscheidung das Recht, das allen gesellschaftlichen Interessen wirksam vorschreibt, wie sie zu verfolgen sind, und das so durch systematische Ermächtigung und Beschränkung aller Bürger für inneren Frieden und ein funktionales Zusammenwirken aller gegensätzlichen und konkurrierenden In­teressen sorgt. Da ist sogar die Herrschaft selbst funktional in Exekutive, Legislative und Judi­kative aufgeteilt, also als System arbeitsteiliger Selbstermächtigung organisiert, welches die Inhaber der Macht mit festen Teilaufgaben im Rahmen quasi objektiver Staatsziele betraut und so in grundsätzlich austauschbare Staatsdiener verwandelt. Da kommt also auch nichts durch­einander, wenn verschiedene Parteien um die höchsten Staatsämter konkurrieren und das Wahlvolk zur Entscheidung ihres Gerangels einladen: Ihr Konkurrenzkampf ist einer ums Bes­sermachen; Ziel und Erfolgskriterium sind Grundlage, nicht Gegenstand der Auseinanderset­zung.

  2. Zu derart wohlgeordneten und festgefügten Gemeinwesen haben es ausgerechnet die erfolgreichen unter den kapitalistischen Ausbeutungsgesellschaften gebracht. Sie beruhen auf Gewalt und Herrschaft, denn nur die Macht des Staates schafft und schützt die Privatmacht des Eigentums an Produktionsmitteln und schließt die große Mehrheit ihrer Untertanen von der Verfügung darüber aus. Diese Mehrheit wird durch das Recht der Macht der Eigentümer aus­geliefert und auf die Rolle des arbeitsamen Kostenfaktors für deren Gewinnmaximierung fest­gelegt. Der moderne kapitalistische Staat hat aber sogar die trostlose Rolle von Knechten unter fremdem Kommando und zu fremdem Nutzen durch umfassende Verrechtlichung zu einer ehrenwerten, mit gesetzlich geschützten Ansprüchen und Pflichten ausgestatteten Erwerbs­quelle ausgebaut, die insofern gleichberechtigt neben der Erwerbsquelle der vermögenden und ausbeutenden Klasse steht. Proletarier wie Fabrikherren sind verpflichtet, auf vertraglicher Basis zu verkehren und den Arbeitsvertrag einzuhalten, der selbstverständlich fürs Kapital rentable Arbeit zum Gegenstand hat. Sogar dem Interesse, das den kapitalistischen Laden stört, sobald es sich meldet – demjenigen an einem auskömmlichen Lebensunterhalt für alle, kurzen Arbeitszeiten und bequemen Arbeitsverhältnissen –, hat dieser Staat den ihm gebührenden, nämlich äußerst nachrangigen Platz im Gemeinwesen zugewiesen; den schützt er dann. Wenn sie auf diesen Schutz setzen, sind die Lohnabhängigen grundsätzlich reif dafür, die Macht zu wählen, die sie lohnabhängig macht. Freilich müssen sie dann noch den nächsten Schritt tun und ihre unausbleibliche Enttäuschung richtig verarbeiten, nämlich ihre bleibende Unzufrie­denheit aufteilen: in den einen Teil, wo einfach nichts zu machen ist, weil „die Verhältnisse“ „nun einmal“ so sind, wie sie sind, und wo jeder selber schauen muss, wie er durchkommt; und in den anderen Teil, wo einem das Recht zugestanden wird, sich über eigentlich überflüs­sige Härten und ungerechte Benachteiligung zu beschweren und den Regierenden Versagen vor ihrem eigentlichen Herrschaftsauftrag vorzuwerfen. Auf die Art werden Lohnarbeiter im Namen der Herrschaft, die sie auf ihre unschöne Lebenslage festnagelt, zu Kritikern der Herr­schenden, von denen sie diesem ihrem Status gemäß behandelt werden. Wenn sie es schließlich mit dem Übelnehmen nicht übertreiben, sondern vor allem Einsicht in das Unvermeidliche zeigen und ihre politische Unzufriedenheit auf eine Wahlstimme für die Partei beschränken, die sie für das kleinere Übel halten, also mit ihrem aktiven Wahlrecht so passiv bleiben, wie sich das gehört, dann ist auf sie Verlass und die Demokratie stabil.

  3. Aktiv sind in einer solchen Demokratie diejenigen, die das passive Wahlrecht wahrneh­men und sich in die Machtpositionen hineinwählen lassen; der Wille des so genannten demo­kratischen Souveräns ist Produkt der von ihnen betriebenen politischen Willensbildung. Wenn sie sich konkurrierend gegen ihresgleichen um das Vertrauen der Wähler bemühen, dann legen sie denen immer wieder von neuem die Zumutung ans Herz, zu trennen zwischen der Herr­schaft als einem unparteiischen Sachzwang des Zusammenlebens, den sie brauchen, und dem Personal der Herrschaft: dem schlechten, das sie in die Wüste schicken sollen, und dem guten, das diesen segensreichen Sachzwang richtig exekutiert und dafür gewählt werden muss. Wahl­kämpfer greifen jede vorhandene oder erregbare Unzufriedenheit im Volk auf, übersetzen sie in einen Ärger über Versäumnisse und Fehler der Mächtigen bei der Ausübung ihres Amtes und geben ihr in dieser Fassung unbedingt Recht. Sie stellen dem breiten Publikum seine systemgemäßen, mit seiner ökonomischen Position einhergehenden Nöte als Resultat vermeid­barer Fehler einer Regierung dar, die „es nicht kann“ (Merkel 2004), und bieten sich als Staatslenker an, die „nicht alles anderes, aber alles besser machen“ (Schröder 1998). Gegen die Opposition, die die Beschädigung aller möglichen Interessen als „handwerkliche Fehler“ anprangert, bestehen die Amtsinhaber auf der sachzwanghaften Notwendigkeit ihrer Aktionen angesichts der Lage, in der auch die Opposition nicht anders handeln könnte; die hat in Wahr­heit „keine Konzepte“, sondern nur „leicht reden“, weil sie nicht „in der Verantwortung steht“. Im Endeffekt definieren die feindlichen Werbestrategen, die dem Volk sagen, welche seiner Opfer es unter ihrem Kommando nicht bräuchte, gemeinsam, welche es auf jeden Fall braucht – für das Vaterland, die Konjunktur, die Arbeitsplätze – und was deshalb den Verdacht nicht verdient, da sei ein ziemlich massenfeindliches Interesse am Werk, dem der Staat mit Gewalt Geltung verschafft.

IV. Das demokratische Gütesiegel: Führerqualität

Das demokratische Kunststück, dem Wahlvolk Alternativen vorzulegen, damit es durch die Wahl zwischen ihnen unterschreibt, dass es keine Alternative hat, kommt zum Kern der Sache, wenn sich die Konkurrenten um die Wählergunst unmittelbar als Personen empfehlen, die Füh­rung bieten, und sich durch nichts als die gekonnte Demonstration ihrer Führungs­qualitäten mehr vom Konkurrenten unterscheiden wollen. Die Wähler, die sich von solchen Machtmen­schen fragen lassen, wer „der Beste für unser Land“ ist, anerkennen in aller Freiheit durch die Auswahl, die sie treffen, dass sie Führung brauchen und überhaupt nichts dabei finden, sich von Machthabern ihre Existenzbedingungen diktieren zu lassen – nach Gesichts­punkten und im Interesse von Zielsetzungen, denen sie weiter gar nicht auf den Grund gehen wollen. In ihrer vollendeten Form hat die Freiheit, die die Wahl stiftet, also wohl doch auch gewisse kulturelle Voraussetzungen: Sie fordert vom Wähler die Bereitschaft, sich durch die Inszenierung von Führungskraft und Leutseligkeit, durch inszenierte Schaukämpfe und inszenierten Jubel, durch flotte Werbesprüche und die Wucht des seinetwegen betriebenen Aufwands beeindrucken zu lassen; sie verlangt die Fähigkeit, die Angeberei politischer Häuptlinge vergleichend zu goutie­ren und die Prominenz selbst „irgendwie gut“ zu finden. Die Dummheit ist gefragt, über politi­sche Machthaber quasi persönliche Geschmacksurteile zu fällen; sei es auf der Hurra-Ebene oder unter Berufung auf einen „persönlichen Eindruck“, sei es in der Rolle eines ideellen Image-Beraters oder des abgeklärten Durchblickers, der die politische Überzeugungskraft eines Kandidaten nach der erzielten Wirkung zu benoten versteht. Funktionierende Demokratien zeichnen sich durch eine pluralistische Öffentlichkeit aus, die ihre abschätzigen wie ehrerbieti­gen Einschätzungen auf verschiedensten Ebenen und für jedes Anspruchsniveau gerecht ver­teilt und so ihr Publikum zum sachkundig-kritischen Genuss des parteiischen Personenkults erzieht, an dessen Darbietung sie sich selbst heftig beteiligt.

V. Die Sicherstellung der Herrschaftsausübung vor dem Wähler und seiner Wahl

  1. Trotz der ubiquitären Durchsetzung und Anerkennung des Rechts, der gelungenen Integra­tion der ausgebeuteten Klasse ins Gemeinwesen und der erfolgreichen politischen Willensbil­dung verlassen sich die Demokraten von oben nicht auf die hergestellte Harmonie zwischen der Herrschaft und ihrer Basis: Sie entziehen den Staat der Beurteilung, indem sie die Perfor­mance der Staatsagenten zum Gegenstand der Beurteilung machen, sie ersparen dem Staat den Unmut der Geschädigten und das Risiko der Zustimmung des Volkes zu ihm, indem sie die Karrieren seines Personals dem Risiko der Ablehnung aussetzen – und dennoch haben sie ihre Bedenken gegen so viel Einfluss des Pöbels auf die Obrigkeit. Und zwar nach beiden Seiten hin: was die sachgerechte Ausübung der notwendigen Herrschaft, wie auch, was die notwen­dige Freiheit des herrschenden Personals betrifft – irgendwie ist den demokratischen Verant­wortungsträgern selbst die demokratische Scheidung zwischen einer unangefochtenen Staatsrä­son und deren jeder Nörgelei und der Gefahr der Abwahl ausgesetzten Exekutoren nicht ganz geheuer.

  2. Steht eine Wahl im Kalender oder gar mehrere im Jahr, dann bekunden professionelle Demokraten ihre Sorge um den Gang der Staatsgeschäfte. Das Regieren stockt, notwendige Entscheidungen bleiben unerledigt, weil die Macher aufs Wohlwollen der Wähler schielen müssen und nicht mit der gebotenen Konsequenz durchgreifen können: Die Macht leidet dar­unter, dass die Macher konkurrieren und die Konkurrenz auch noch durch das regierte Volk entschieden wird, nach dem Urteil kompetenter Demokraten dann doch die inkompetenteste Figur im ganzen Land.

  3. Der dumme Haufen verdirbt außerdem die politischen Sitten – in grotesker Umkehrung des wirklichen Verhältnisses zwischen aktiven Wählern und passiv Gewählten werden die Adressaten für die Peinlichkeiten haftbar gemacht, die die Arrangeure des demokratischen Per­sonenkults ihnen zumuten. Der Wahlkampf, die politische Bildungsveranstaltung fürs Aller­heiligste der Demokratie, die Willensbildung des Souveräns, steht im schlechtesten Ruf: Aus­künfte der Politiker im Wahlkampf sind nicht zum vollen Wert zu nehmen, die Damen und Herren betreiben schließlich Wahlkampf und müssen das Volk betören. Versprechungen sind da ebenso nötig wie unseriös: Der Souverän will schließlich betrogen sein – freilich kann Be­trug im eigentlichen Sinn nicht vorliegen, wenn ihn die Gegenpartei umgehend denunziert; Entgleisungen sind jedoch immer drin.

  4. Im Reich der demokratischen Freiheit bleibt es daher nicht bei Klagen über die Un­möglichkeit, dem Untertan die Politik zu erklären und ihn damit auch noch für sie einzuneh­men. Der Rechtsstaat als Veranstalter der Wahl trifft Vorkehrungen, damit die schwer bere­chenbare, wenn auch ständig berechnete Wählerlaune nichts durcheinander bringen kann. Er entscheidet über Zulassung und Nichtzulassung von Parteien und grenzt den „Verfassungsbo­gen“ ein, innerhalb dessen das Volk seine Wahl zu treffen hat. Seine Gesetze regeln den Modus der Abstimmung – Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht – und richten z. B. eine nützliche 5 % Klausel ein, die Minderheiten aus den Parlamenten fernhält. Seine Organe überwachen den Wahlprozess sowie die Auszählung der Stimmen und behalten sich die Entscheidung über Streitfragen dabei vor. Die staatstragenden Parteien, die gegeneinander wahlkämpfen, wirken zusammen, wenn es darum geht, sich das für moderne Werbekampagnen nötige Geld aus dem Staatshaushalt zu genehmigen und die nicht so gut etablierte Konkurrenz davon ebenso wie vom Zugang zu den Massenmedien auszuschließen, die das Volk erreichen; denn dass Wahler­folg hauptsächlich eine Frage des dafür betriebenen Werbeaufwands ist, das gilt in gefestigten Demokratien unbestritten. Auch das ist durchaus kein Widerspruch zur Demokratie, wenn die Teilnahme an der Abstimmung an eine gewisse staatsbürgerliche Reife gebunden wird, die sich daran zu beweisen hat, dass der Wahlwillige eine umständliche, bisweilen schikanös aus­gestaltete Registrierung als Wähler übersteht.

  5. Auch ist heutzutage der Kunstgriff keineswegs ausgestorben, der im Musterland der Demokratie früher einmal dazu gedient hat, Negern und anderen Untermenschen jede Chance auf unerwünschte Abstimmungserfolge zu verbauen: Das gezielte Zerstückeln und Zurecht­schneiden der Stimmbezirke, um unliebsam überraschende Wahlergebnisse auszu­schließen – „Gerrymandering“ nennt das der Amerikaner, der sich da auskennt –, ist in den modernsten Zwei-Parteien-Systemen zur Perfektion entwickelt worden, um einer Partei dauerhaft den Wahlerfolg zu sichern. Eine Praxis, die verrät, wie sehr demokratische Politiker eben doch ganz grundsätzlich unter der generellen Maßregel leiden, die das alles entscheidende Gütesie­gel ihrer Staatsform ausmacht: dass sie als Machthaber mit der Macht, die sie haben, bloß trennbar verbunden, nur bis auf Widerruf durch die nächste verlorene Wahl mit ihrem Stück Staatsgewalt identisch sind. Schließlich geben sie sich alle Mühe, in ihren Anteil an der politi­schen Herrschaft hineinzuwachsen; nicht bloß irgendeinen Job zu tun – am wenigsten dann, wenn sie in dem Jargon darüber reden –, sondern die Sache der Nation höchstpersönlich zu repräsentieren; so gut und so gültig wie kein anderer, schon gar keiner von der anderen Partei. So gesehen grenzen auch und gerade für demokratische Politiker eigene Wahl­niederlagen im­mer ein bisschen an Putsch und Vaterlandsverrat – ungerecht sind sie allemal.

  6. Deswegen ist es auch nur gerecht, wenn sie alles tun, was in ihrer Macht steht – solange sie sie haben –, um den GAU einer Niederlage zu verhindern. Da werden Rivalen schon mal mit Hilfe von Enthüllungen, die ermittelnde Staatsorgane zugänglich machen, moralisch ver­nichtet oder kriminalisiert; der Gegner wird mit verbotenen Mitteln ausgespäht, um seine Wahlkampf-Strategie zu durchkreuzen; Wahlhelfer „organisieren“ Wahlstimmen in Pflege­heimen oder per Mehrfach-Abstimmung; bei der Auszählung wird ein wenig geschoben ...

  7. Fälschung und Betrug sind freilich verboten und, wenn sie herauskommen, definitiv geächtet. Die Übergänge sind zwar fließend, und die Versuchung, gute Ergebnisse auch mit inoffiziellen Mitteln sicherzustellen, gibt es immer und überall. Letzten Endes und unter Pro­test setzen gute Demokraten dann aber doch die Prozedur der Wahl höher an als ihre Rivalität untereinander; sie wollen das zuverlässige Ja zum Staat nicht gefährden, das die Wahl stiftet und um das es allen konkurrierenden Parteien geht. Deshalb bekennt der unterlegene Kandidat seine Niederlage und gratuliert dem Sieger, wie säuerlich und hinterhältig auch immer, zum Vertrauen des Volkes, das er gewonnen hat; der Sieger dankt seinerseits dem Verlierer für das freimütige Bekenntnis seiner Niederlage, bekundet ihm seinen Respekt, erklärt die wahlkampf­bedingte Spaltung des Volkes für geheilt und sich zum Präsidenten oder Kanzler aller Bürger. Sieger und Verlierer der Wahl anerkennen sich in gut demokratischen Staaten als Alternativen des Gleichen. Sie wissen, dass die Gegenpartei Zweck und Erfolg der Staatsmacht genauso definiert wie sie selbst und dass sie den Erfolg auch auf etwa dieselbe Weise zu erreichen sucht. Ihre Bereitschaft, sich höflich ins konstitutionelle Gefüge einzuordnen, relativiert ihre Wahlkampfrhetorik vom Untergang des Vaterlandes im Fall eines verkehrten Wahlresultats und stellt klar, dass sie sich wirklich nur in einer Hinsicht im Wege waren: Die Spitzenposition im Staate, um die sie sich bewerben, gibt es nur einmal. Unter derartigen Umständen können die Verlierer der Wahl mit dem Ergebnis freilich auch leben; auch für sie hält die Demokratie ein ehrenwertes Plätzchen bereit: Sie müssen halt die „harte Oppositionsbank“ drücken und sich bis zum nächsten Mal mit dem Teil der Macht und dem Geld zufrieden geben, die damit verbunden sind.

  8. Melden sich im Land politische Alternativen zum Staatsprogramm und bestreiten praktisch dessen Alternativlosigkeit oder wollen sich gar die Untertanen mit ihrer Rolle als Wahlvolk nicht mehr bescheiden und lieber ihre Interessen selbst in die Hand nehmen, dann stellt nicht der Staat sich und sein Programm, sondern eben die demokratische Wahl zur Disposition. Mit seinen Notstandsgesetzen, mit denen er – ganz Rechtsstaat – auch noch den äußersten Gegensatz zwischen sich und seinen Bürgern kodifiziert, stellt er ein letztes Mal klar, dass das demokratische Prozedere Mittel seiner Herrschaftsausübung ist, so dass, wenn die fraglose Zustimmung zu ihm nicht gegeben ist und deswegen auch nicht abgefragt wird, eben deren Herstellung auf der Tagesordnung steht – und zwar mit dem rücksichtslosen Einsatz von Polizei und Militär, womit denn sonst?

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Montag, 09.01.2006