„Jobmotor“, „Jobwunder“ Zeitarbeit: Ein großer Schritt weiter in der Ökonomisierung des Personals Eine Branche streift ihr schlechtes Image ab. Leiharbeit, lange Zeit verboten und von den Gewerkschaften als „modernisierte Sklavenhaltung“ geächtet, macht positive Schlagzeilen: Nach Angaben der Bundesagentur entstanden hier die Hälfte aller neuen Arbeitsplätze, und auch fürs neue Jahr versprechen Randstad, Manpower, Adecco und Co. „zweistellige Zuwachsraten“. Das Gewerbe schafft viele und – wie der Vorstandsvorsitzende des Weltmarktführers aus der Schweiz vermeldet – gute Jobs: „Es gibt in jedem Fall einen ausreichenden Prozentsatz an Leuten, die Spaß daran haben, häufig woanders hin zu gehen. Nicht jeden Morgen in dieselbe Fabrik, in dasselbe Büro. Wenn ein Ingenieur zehn Jahre für denselben Autorückspiegel zuständig ist, weiß er darüber alles. Bessere Karrieremöglichkeiten hätte er bei uns, wenn er Projekte bei mehreren Autoherstellern kennenlernt.“ (Adecco-Chef Scheiff, FAS, 14.1.) Ob die Arbeitsplätze, die diese Branche schafft, wirklich so toll sind, ist im öffentlichen Meinungsbild umstritten, der Prognose Wolfgang Clements – als Ministerpräsident hat er Nordrhein-Westfalen zum Pionierland der Zeitarbeit in Deutschland gemacht -, wonach Zeitarbeit eine „zentrale Rolle“ bei den „Lösungen der Probleme der Arbeitswelt von morgen“ (FAZ, 8.1.) spielt, widerspricht jedenfalls keiner. Fragt sich nur, wer da in der Arbeitswelt von heute wie von morgen welche Probleme wie und womit löst. 1. Die entleihenden Kapitalisten Wundersam ist am „Jobwunder“ Zeitarbeit nichts: Mit dem Ausleihen von Arbeitskräften treiben Unternehmer ihren Zweck voran, an Arbeit zu rentablen Preisen immer exakt das Quantum abzurufen, nach dem sie aktuell Bedarf haben. Sie ergänzen die Methoden, ihre Belegschaften auf das Minimum zu reduzieren, mit dem sich die nach Zeit und Menge unterschiedlich anfallenden Arbeiten verrichten lässt, um ein Verfahren, das sie durchgreifend von den Kosten entlastet, die ihnen aus der Bereithaltung von Personal erwachsen: Sie trennen dessen Benutzung einfach von allem finanziellen Aufwand ab, mit dem sie sich bislang seiner dauernden Verfügbarkeit versicherten. Um garantiert nur die Arbeit zu zahlen, die sie verrichten lassen, leihen sich die Unternehmer ihr Personal befristet aus – und schon eröffnet sich ihnen ein neues Freiheitsparadies bei der Wahrnehmung ihres Berufes. Man ahnt ja kaum, unter wie vielfältigen aufgezwungenen Rücksichtnahmen ihr Zugriff auf die produktiven Leistungen ihres fest angestellten Personals bislang gelitten hatte: Bei guten Geschäften wollten sie ja schon immer Leute zum Benutzen einstellen, konnten die aber dann, wenn sie nach ihnen keinen Bedarf mehr hatten, so schnell nicht wieder los werden – was Wunder daher, dass sie dazu die Gelegenheit wahrnehmen, wenn es sie gibt: „Mittelständische Betriebe, aber auch große Konzerne ergänzen ihren Stamm an fest angestellten Mitarbeitern um einen flexiblen Pool an Zeitarbeitskräften zur Deckung zusätzlichen Bedarfs bei Auftragsspitzen und Projekten.“ (E. Gatzke, Randstad Geschäftsführer, FAZ, 8.1.) Dann mussten sie sich dauernd den kostspieligen Luxus leisten, so viel Personal vorzuhalten und zu bezahlen, wie nötig, um eventuell auftretende Besetzungslücken zu schließen – logisch, dass der Wegfall dieses Aufwands für sie ein einziger Auftakt dazu ist, Beschäftigung zu schaffen: „‚Der größte Vorteil ist, Leute kurzfristig und auch für kurze Zeit zu bekommen’, sagt Schlachta (ein Personalchef). Ob für Urlaubsvertretungen, an Feiertagen oder für krankheitsbedingte Ausfälle, bei denen kurzfristig Personalersatz zur Stelle sein muss.“ (SZ, 16./17.12.) Und dann hatten sie bei der Kalkulation der Personalkosten immer die Tariflöhne zu berücksichtigen, obendrein den dicken Posten einzurechnen, der an die staatlichen Sozialkassen abzuführen ist und unter der Rubrik Lohn-‚Nebenkosten’ zu Buche schlägt: Bei Arbeitskräften, die man sich ausleiht, fällt das einfach weg! Und schon ist eine Methode zur Senkung der Arbeitskosten ein „Jobmotor“: „Personalleasing (ist) mittlerweile zu einem festen Bestandteil der langfristigen Personalplanung geworden.“ (FAZ, 8.1.) „Die deutsche Wirtschaft setzt die Zeitarbeit nicht nur zu Überbrückung vorübergehender Engpässe ein, sondern zunehmend als Instrument der strategischen Personalplanung. ... In den vergangenen 12 Monaten erhöhte fast jedes zweite (von 175 befragten Großunternehmen) den Anteil der Leihkräfte. Knapp jedes dritte gab an, inzwischen mehr als zehn Prozent fremdes Personal zu beschäftigen. Fast jedes zehnte Unternehmen arbeitet inzwischen sogar zu mehr als 30 Prozent mit geborgten Kräften.“ (Handelsblatt, 26.3.) Arbeiter ausleihen und nach Gebrauch zurückgeben, ist also ein riesiger Befreiungsschlag für den kapitalistischen Zugriff auf Arbeitskraft - und dazu noch ein Geschäftszweig eigener Art. 2. Das Geschäft der Zeitarbeitsfirmen Die Lagerhaltungskosten der lebendigen Arbeit in derselben Weise zu ökonomisieren, wie moderne Fabriken das mit den sachlichen Bestandteilen ihres Kapitals schon länger tun: Das ist der Dienst, den Zeitarbeitsfirmen kapitalistischen Produzenten leisten. Der ist die allererste Grundlage ihres Geschäfts, denn diese Leistung lassen sie sich honorieren, so dass sich das Verleihen von Arbeitskräften auch für sie lohnt. Sie gründen einen „Mitarbeiterpool auf Abruf“, indem sie Leute ohne Arbeit fest bei sich anstellen. Die Verträge sind, wie es so schön heißt, „über die Sozialversicherungen abgesichert“, laufen entweder befristet auf die Dauer der jeweiligen Entleihung oder über sie hinaus, wobei in letzterem Fall und immer dann, wenn die Angestellten gerade nicht nachgefragt werden, die Techniken der ‚Flexibilisierung’ auch auf sie angewandt werden, zu deren Perfektionierung anderswo sie zur Verfügung stehen: „Arbeitszeitkonten“, deren Auffüllung sich mal mit 10 oder 20, mal mit 60 wöchentlichen Arbeitsstunden gestaltet, Überstunden, die mit verleihfreien Zeiten „entgolten“ werden, usw. Der Lohn, den sie erhalten, wird im Subtraktionsverfahren ermittelt: In den Preis, den die entleihenden Kapitalisten für die geleistete Arbeitszeit an die Verleihfirma zu zahlen haben, kalkuliert die ihre Betriebskosten und ihren Profit mit ein, was übrig bleibt, ergibt die kalkulatorische Lohnsumme, die an ihre Angestellten geht. Entgegen einem kursierenden Gerücht sind es nicht nur Hungerlöhne, die dabei heraus kommen. Es gibt Ingenieure und andere „hoch spezialisierte Kräfte“, deren Dienste sich manche Firmen sogar eine überdurchschnittliche Bezahlung kosten lassen. Daran profitiert dann auch die verleihende Firma überdurchschnittlich und entgilt diesen schönen Effekt ihrem Angestellten. Ansonsten freilich ist das Gerücht, eine Bande von Blutsaugern wäre da am Werk überhaupt kein Gerücht: „Ein Zeitarbeitnehmer, der zuvor als stellvertretender Lagerleiter ... 1.498,76 Euro netto verdient hat, erhält bei Randstad 765,95 Euro für angeblich hoch qualifizierte Tätigkeiten.“ (Sozialreport Zeitarbeit, IG-Metall, 15.3.) „Bei Daimler-Chrysler (erhielten) einige bisher befristet Beschäftigte nun als Leiharbeiter für die gleiche Arbeit 20 Prozent weniger Geld.“ (MAZ, 17.5.) Aber das ist ja auch nicht weiter erstaunlich: Das Geschäft mit dem Dienst, den die Verleihfirmen für ihre Kunden versehen, beruht nämlich zweitens auf der Billigkeit des Preises, zu dem ihnen ihr menschliches Geschäftsmittel zur Verfügung steht. In seiner übergroßen Masse setzt sich dies aus denen zusammen, die die Unternehmen über die letzten Jahre hinweg einer weiteren Verwendung für unbrauchbar befunden und aus ihren Betrieben hinaussortiert haben. Diese Leute durften eine Karriere als sozialpolitische Betreuungsfälle durchlaufen, in der sie nicht nur praktisch darüber belehrt wurden, dass im Sozialstaat ein Lebensunterhalt ohne „Beschäftigung“ nicht im Programm ist: Der Staat hat – und dies ist die dritte Voraussetzung, auf der das Verleihgeschäft mit ihnen beruht – dafür Sorge getragen, dass „Beschäftigung“ – zu welchem Preis auch immer – auch für sie zum praktizierten (Überlebens-)Zweck wird. Für seine ihm auf der Tasche liegenden, kapitalistisch nicht gebrauchten Massen hat er Wege eröffnet, sich doch irgendwie brauchbar zu machen – und in dem Zuge die Zeitarbeit, die er über Jahre nur restriktiv, als rechtlich beschränkte und zu beschränkende Ausnahme vom arbeitsvertragsrechtlichen Regelfall tolerierte, als seinen Hebel fürs „Schaffen von Beschäftigung“ entdeckt. Erst „vermitteln statt verwalten“, dann „vermarkten statt vermitteln“, heißt die Devise für den sozialpolitischen Umgang mit Arbeitslosen. Für die wird Leih- und Zeitarbeit als „zumutbare Arbeit“ definiert, die einer anzunehmen hat, will er nicht sein Recht auf Unterstützungszahlungen verwirken, und damit die Zumutung auch stattfinden kann, schafft man den passenden rechtlichen Rahmen: Private Agenturen dürfen sich der lästigen Kostgänger des Sozialstaats annehmen, die der unbedingt loswerden will. Sie können ab sofort Arbeitskräfte unbefristet verleihen, nachfragende Firmen können Personal auch befristet einstellen, so oft sie wollen, die Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma darf auch „synchron“ gestaltet werden, d.h. exakt so lange dauern, wie der Entleihbetrieb die Arbeitskraft braucht – und prompt regnet es die Chancen auf den ‚Arbeitsmarkt’ nur so herunter: „Damit eröffnen sich auf dem Zeitarbeitsmarkt im Gegensatz zum regulären Arbeitsmarkt auch noch Chancen für gering oder gar nicht qualifizierte Kräfte.“ (SZ, 16./17.12.) 3. Der gewerkschaftliche Kampf gegen Zeitarbeit Wo sich bei der „Schaffung von Arbeitsplätzen“ auf einen Schlag so viel tut, kann und will der DGB natürlich nicht abseits stehen. Um nichts anderes kämpft er ja vornehmlich, und wenn nun das, was er mal als Sklaverei gebrandmarkt hat, zur kapitalistischen „Realität“ wird, fehlt der nur noch eines: Eine Gewerkschaft, die diese „Entwicklung“ verantwortungsvoll mitgestaltet. Also schließt der Dachverband der deutschen Gewerkschaften in Gestalt der Chefs seiner Mitgliedsverbände mit dem Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsfirmen einen Tarifvertrag ab, der den „besonderen Bedingungen“ der Zeitarbeit Rechnung trägt – in der Hauptsache besteht die Besonderheit dieser Bedingungen in Stundenlöhnen, die deutlich unterhalb des geltenden tariflichen Niveaus liegen, im Osten der Republik natürlich noch deutlicher darunter. Und kaum hat darüber auch diese ‚Branche‘ ihren Tarifstandard erhalten, fangen die Einzelgewerkschaften im DGB entschlossen gegen die Zeitarbeit zu kämpfen an: „Zeitarbeit untergräbt Tarifstandards“, lässt die IG-Metall vorwurfsvoll wissen, findet es „skandalös“, „dass in den Betrieben gleiche Arbeit nicht gleich bezahlt wird“ – als ob beides nicht gerade der Sinn und Zweck dieser Methode des Stiftens von „Beschäftigung“ wäre! Zum Klassenkampf wird aufgerufen, nämlich zum „entschlossenen Kampf gegen die zunehmend um sich greifende Zweiklassengesellschaft in den Betrieben“ - als hätte man dieser „Spaltung der Belegschaften“ in Stammpersonal und anderes nicht gerade seinen allerhöchsten tarifrechtlichen Segen erteilt! Und der Chef des Vereins, der mit dieser Lachnummer seine kämpferische Aufwartung macht, gibt dann das erste Etappenziel dieses Widerstands bekannt. Angesichts der Tatsache, dass von christlichen Gewerkschaften vereinbarte Löhne noch niedriger sind als die, die er mit seinem Dachverband mit den Vertretern der Zeitarbeitsbranche ausgemacht hat, verlangt der Herr Peters von der Regierung, sie „solle die Vereinbarung für allgemeinverbindlich erklären, die die DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen abgeschlossen haben. Sie sieht einen Mindest-Stundenlohn von 6,10 (neue Länder) und 7 (alte Länder) vor“ (lt. Tagesspiegel, 15.3.). Die Betreuung einer schon so bedeutsamen und „immer bedeutender werdenden Branche“ in den Händen einer Konkurrenzgewerkschaft: Das ist für den DGB wie seine Mitgliedsverbände in der Tat das Allerschlimmste, was dem Leihpersonal der Ausbeutung passieren kann! * Währenddessen gehen kapitalistische Großbetriebe – Infineon, Airbus, Daimler-Chrysler ... – die Fraktionierung ihrer Belegschaften in großem Stil an; „strategisch“, wie das bei ihnen heißt. In so gut wie allen Schwergewichten der deutschen Industrie, in der Autobranche wie üblich vorneweg, werden ganze Fertigungsabteilungen im Betrieb zu Inseln von Beschäftigten, für die das gewerkschaftliche Tarifwerk einer IG-Metall von vorneherein nicht gilt. BMW beispielsweise setzt den Irrsinn einer ‚atmenden Fabrik’, in der ein streng am Absatzerfolg orientiertes Kostenregime auch die „Personalflexibilität“ regiert und die Belegschaft mal an 60, mal an 140 Wochenstunden Betriebszeiten anpasst, gleich mit der Gründung seiner Leipziger Zweigniederlassung ins Werk: Ein Drittel der Belegschaft wird von entsprechend verfügbaren Leiharbeitern gestellt, weil, wie ein BMW-Sprecher verkündet, „mit dauerhaftem Personal so etwas nicht möglich wäre.“ ‚So etwas’: Damit meint er die Selbstverständlichkeit, mit der sich seiner Auffassung nach wechselnde Kapazitätsauslastungen bei der Fertigung unmittelbar in die betriebliche Kommandogewalt über das Personal zu übersetzen haben, mit der sich frei über dessen Entlohnung und fast beliebig über dessen Arbeitszeit verfügen lässt. Und weil ein moderner Betrieb ohne praktischen Gebrauch dieser Selbstverständlichkeit sich außerstande sieht, Leuten überhaupt noch die Gnade ihrer Beschäftigung zu erweisen, haben bei BMW auch die fest Angestellten etwas vom reichlichen Einsatz des ambulanten Dienstpersonals: „Die Zeitarbeit trägt damit zur Sicherheit der Stammarbeitsplätze bei“ – und so kommen alle Belegschaftsmitglieder, so unterschiedlich sie arbeiten und bezahlt werden mögen, doch wieder gemeinsam zum höchsten Gut aller Lohngerechtigkeit – einem „sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz“! www.sozialistischegruppe.de/hefte/2007/Jobmotor.txt