Reform des Ausländerrechts Ein „Wettlauf der Schäbigkeit“ (Roth) um ein „menschenwürdiges“ (Beck) Bleiberecht für ge­duldete Asylanten Da gibt es doch tatsächlich Asyl-Flüchtlinge, denen es auf Grund diverser Abschiebehindernisse ge­lungen ist, sich selbst Jahre nach ihrer Ablehnung immer noch auf deutschem Boden zu befinden, ob­wohl die Schilys, Schäubles und Becksteins es wirklich an nichts haben fehlen lassen, ihnen die Rück­kehr in die angestammte Heimat so schmackhaft wie möglich zu machen. Von der ansonsten rundum erfolgreichen deutschen Asylanten-Raus-Politik sind es Restbestände in dem rechtlichen Zwitterzustand von Auszuweisenden, deren Ausweisung aber wegen entgegenstehenden „humanitären, politischen oder rechtlichen Gründen“ (SZ, 13.3.2007) nicht vollzogen werden kann. Für den liberalen, weltoffenen SPIEGEL sind es Menschen, die es „mit allerlei Tricks geschafft haben, den Abschiebeversuchen lange genug zu trotzen“ (12/2007), mithin un­empfänglich sind gegenüber allem rechtsstaatlichen Ausländerbehörden-Terror; für die wertkonservativ mitfühlende FAZ welche, die sich ihre Duldung redlich verdient haben, weil „sie Schlimmes erlebt haben und nur ihre ‚nackte Haut’ zu retten vermochten“ (FAZ, 13.3.). So oder so „genießen“ (das der durchgesetzte Sprachzynismus) sie den „prekären Aufenthaltstitel der Duldung“ (FAZ, 14.3.), der ihnen die beständig drohende Abschiebung unter dem freundlichen Titel der „Kettenduldung“ zum dauerhaft prekären Lebenselixir macht. Für ihr Zurechtkommen wird von kommunalen Sozialbehörden in „Sammel­unterkünften und So­zialwohnblocks“, mit „Ausbildungs- und Arbeitsverboten“, „Essenspaketen und Taschengeld“ (SZ, 14.3.) angemessen Sorge getragen, womit sie nachdrück­lichst an das heimatliche Elend der Dritten Welt er­innert werden, dem sie entfliehen wollen, damit sie genau dahin auch zurückwollen sollen. * Diesem Zustand soll mit einer Gesetzesreform abgeholfen werden. Im Zuge der Beratungen kommen Union und SPD auf alle möglichen schäbigen und gemeinen Überlegungen: Soll man dieser Ausländergruppe die Lebensumstände hier verschlechtern? Das verspricht bedauerlicherweise wenig Erfolg, weshalb man „Abschied nimmt von der Illusion, man könne den Duldungsstatus so unattraktiv gestalten, dass die Betroffenen von selbst das Weite suchen“ (FAZ, 14.3.). Ist die behördliche Abschiebepraxis vielleicht zu lax? Daran liegt es auch nicht. Dummerweise hat man keinen Einfluss auf lästige Abschiebehindernisse, wie z.B. dass „29 Problemländer von Russland über Algerien bis Mali“ die Beschlüsse deutscher Innenminister partout nicht zum Leitfaden ih­rer Politik machen und sich unverständlicherweise „weigern, Landsleute aufzunehmen, wenn diese nicht ausdrücklich versichern, freiwillig zu kommen“ (Spiegel, 12/2007). Und drittens war man hierzulande so erfolgreich beim Ausländer-Loswerden, dass der verbliebene Rest, wenn man ehrlich ist, doch wohl un­ter Peanuts fällt: „Von den 7,3 Millionen amtlich registrierten Ausländern in Deutschland verfügen ganze 178 000 nur über den prekären Aufenthaltstitel der Duldung ...Von diesen wiederum halten sich 60 000 schon sechs oder mehr Jahre hier auf. Die neue Bleiberechtsregelung für diese Personengruppe betrifft also weniger als ein Prozent der ausländischen Bevölkerung“ (FAZ, 14.3.). ** Da Deutschland diese Personen also auf unabsehbare Zeit am Hals hat, revidiert die Regierung ihren Standpunkt und macht ihnen ein Angebot, ihren Duldungsstatus zu verfestigen. „Langjäh­rig geduldete Ausländer können künftig eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, um bis Ende 2009 einen festen Job zu suchen“ (FR, 14.3.). „Wer dann von staatlicher Unterstützung unabhängig ist, soll länger im Land bleiben dürfen.“ (SZ, 14.3.) Da hat man sie all die Jahre mit striktem Arbeitsverbot belegt, damit sie sich hier nicht einnisten können, hat sie so alternativlos auf das Gnadenbrot des Asylanten-Regelsatzes verpflichtet und ihnen diesen Zustand als „notorische Sozial­fälle“ (Spiegel, 12/2007) vorgeworfen. Jetzt bekommen sie ein Recht auf Arbeit. Das entlastet die staatlichen Kassen und diese zynische Offerte ist auch ganz in ihrem Sinn, denn „man schafft für Unterhaltsempfänger einen Anreiz für sich selbst zu sorgen“ (FAZ, 14.3.). Eine großzügige Perspektive auf ein „verfestigtes Aufenthaltsrecht“ (Wulff CDU, SZ, 13.3), wenn Abschiebe­bedrohte die nächsten zwei Jahre mit einer „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ er­presst werden, nur dann „länger im Land bleiben zu dürfen, wenn sie bis zum Stichtag Ende 2009 von staatlicher Unterstützung unabhängig sind“ (SZ, 14.3.)! Und was für eine schöne, moderne Fassung von „Arbeit macht frei“, wenn diese Fremdarbeiter den deutschen Staat von ihren Unterhaltskosten befreien und sich selbstversorgend und zum Nulltarif ins deutsche Volk hineingemeinden. Angesichts solch einer „Koppelung zwischen Arbeit und Integration, die wir schon immer befürwortet haben“ (Maria Böhmer, CDU, Die Welt, 14.3.), geht einer Staatsministerin für Integration ihr christlich deutsches Herz über. *** Diese Geste von Menschlichkeit ist billig zu haben. Deutsche Politiker müssen nur einmal nicht all die von ihnen eingerichteten Gemeinheiten von staatli­cher Abschiebung oder ihrer dauerhaften Androhung und widerlichen Traktiererei der Geduldeten in Elendsquartieren wie üblich verschärfen, schon ist die Gemeinheit eines „Aufent­haltsstatus minderen Rechts“ (Stoiber) vergleichsweise ein Ausbund an staatlicher Gnade und Großzügigkeit. Kaum korrigieren Union und SPD das gängige Recht und den Umgang mit geduldeten Asylanten, schreiben sie in ihr Gesetz so viele harte Kriterien und einschränkende Bedingungen hinein, dass die SZ schon weiß, dass „für die meisten der 180 000 abgelehnten Asylbewerber die begehrten Papiere für den Daueraufenthalt im Land unerreichbar bleiben, auch für solche, die schon lang im Land leben“ (14.3.). Ein paar lange Jahre muss man der Drangsalierung der Ausländerbehörden schon erfolgreich widerstanden haben, „am Stichtag 1.Juli 2007 als Single mindestens acht oder als Familie sechs Jahre im Lande“ gewesen sein (SZ, 14.3.), um überhaupt in die Gunst der neuen Regelung zu kommen. In der ganzen Zeit sollte man dabei stets so anständig und bedingungslos gesetzestreu geblieben sein, dass man auch die eigene Nachkom­menschaft lieber in den Busch zurück expedieren hat lassen als zur Notlüge zu greifen – „eine falsche Angabe über das Alter eines mitgeflohenen Kindes kann da schon reichen, um auf der Abschiebeliste zu bleiben.“ (SZ, 14.3.) Und schlecht schaut es mit der Chance aufs Dableiben auch aus, wenn man für die Integration in seine künftige deutsche Heimat, die bis eben noch alles dran gesetzt hat einen loszuwerden, nicht deren Sprache willig gelernt hat und über „ausreichende Deutschkennt­nisse“ (Hamburger Abendblatt, 24.3.) verfügt. Da wird Leuten ein Recht auf Arbeit gewährt, denen die ganzen Jahre jede Arbeitstätigkeit strikt verboten war. Erwartet wird von ihnen, dass sie sich die ganze Zeit gleichzeitig so arbeitsfähig und arbeitswillig in Schuss gehalten haben, dass sie jetzt auf kapita­listischen Arbeitsplätzen auch gefälligst ihren Mann stehen. Rausselektiert sind damit allemal „alte und kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Auch Alleinerziehende haben kaum eine Chance“, woran die Linksfraktion erinnert (in „junge Welt“, 14.3.). Der Rest, harte, flinke, zähe Asylbewerber, soll das pure Recht aufs Arbeiten-Dürfen so nehmen, als wäre es auch schon eine Chance aufs Arbeiten, und die „neue Entwicklung, nämlich ein Interesse der Betriebe an Migranten, eine Ausbildung zum Bäcker oder Friseur nutzen“ (so Hamburgs Chef der Agentur für Arbeit im Hamburger Abend­blatt, 24.3.). Was der künftige Asyl-Azubi in bekanntermaßen notorisch unterbezahlten Gewer­ben an Lehrlingstaschengeld bekommt, bestimmt zwar nicht er, aber so teuer soll er sich verkaufen, dass er die Chance auf sein Bleiberecht nicht leichtfertig vertut. „Die Antragsteller müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten: Ihr Lohn muss also gemäß Gesetz in der Regel über den Hartz-IV-Sätzen liegen“ (Spiegel, 12/2007). Zwar gibt es solche Löhne schon für „fast 500 000 Bundesbürger“ nicht, „die mit ihrer Vollzeitstelle so wenig Geld verdienen, dass sie zusätzlich finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld II benö­tigen“, wie derselbe „Spiegel“ zwei Nummern weiter berichtet (14/2007), aber da sollen sich halt die Ausländer was einfallen lassen. Und wenn die schon dabei sind, sich zu working poor zu mausern, ohne den Staat mit ALG II zu behelligen, dann kann man von ihnen und ihrem künftigen Lohneinkommen auch zum Stichtag 2009 „ausreichenden Wohnraum“ (Hamburger Abendblatt, 24.3.) verlangen. Schließlich sollen sie nicht in Slumwohnungen verwahrlosen wie in ihren jetzigen Asylanten-Wohncon­tainern, sondern sollen Vermieter finden, die sie und ihre Sippschaft anständig hausen lassen, wie es sich für integrierte, ordentliche und künftige Dauerbewohner Deutschlands gehört! **** Und so ergibt sich konsequent am Schluss des Aberwitzes, Asylanten sich für die Aussicht auf ein Ende ihrer unhaltbaren Lebenslage an schier unmöglichen Bedingungen abarbeiten zu lassen, die nicht in ihrer Hand liegen und für deren Bewältigung sie über nichts verfügen außer ihrer Bereitschaft sich allem anzupassen, dass von der Regelung bloß „einige zehntausend ... Ausländer in Deutschland profitieren“ (SZ, 13.3.). So ist es von der Regierung wohl auch gewollt. Genau so wie umgekehrt damit das Ende der Duldung für die überwiegende Mehrheit der 180 000 politisch beschlossen ist, da „der Aufenthalt in Deutschland derjenigen, die nicht unter die beschlossenen Regelungen fallen, konsequent beendet werden soll“. (Hamburger Abendblatt, 24.3.) Bezüglich Abschiebehindernissen muss man dann eben sehen. Wo für die Opfer deutscher Asylpolitik alles bestens geregelt ist, sind auch die Täter mit ihrem Werk und mit sich selbst schwer zufrieden. Befriedigt ist das „Interesse aller gutmütig denkenden Sozial­demokraten, Aus­ländern, die hier seit langem in Duldung leben, eine Chance zu geben. Kaum ein Arbeit­geber wird einen Ausländer einstellen, der täglich von Ausweisung bedroht ist“ (FAZ, 14.3.). So tolle Arbeitsplätze wünscht die soziale SPD den Geduldeten, wo verlässlich geschafft werden kann und der Arbeitgeber nicht ständig Angst haben muss, dass sein ausländischer Mitarbeiter unvorhergesehen abgeholt und ins Flugzeug gesteckt wird. Sturzzufrieden auch die andere Seite des politischen Spektrums. Der „gut ge­launte Stoiber präsentiert souverän und selbstbewusst“ (Die Welt, 14.3.), was er souverän an Aus­länderhass bedient und den deutschen Sozialsystemen an Kosten durch schmarotzende Ausländer erspart hat: „eine um 30 % gekürzte Sozialhilfe, möglichst in Form von Sachleistungen, wie in Bayern üblich“ (FR, 14.3.), Schäuble mutet seinem bekanntlich überalterten und aussterbenden deutschen Volkskörper keine zusätzlichen Fremden zu ­– „Durch die Bleiberechts­regelung wird aber kein einziger Mensch mehr nach Deutschland kommen“ (Schäuble, SZ, 29.3.). – und der designierte Ministerpräsident Bayerns ist seine Sorge los: „Die absolute Mehrheit der CSU wäre ohne entscheidende Korrektur der Regelung in Gefahr gewesen“. Also rundherum eine gelungene Bleiberegelung, die „gut für die Koalition und gut für Deutschland“ ist! (Stoiber) www.sozialistischegruppe.de/hefte/2007/Auslaender.txt