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SG

Sozialistische Gruppe Erlangen-Nürnberg

Sozialistische HochschulZeitung
der Sozialistischen Gruppe Erlangen Nürnberg (SG)

Januar 2005, 4. Jahrgang, Nr. 21

Die Debatte um den Mindestlohn

Menschenfreundliche Politiker sorgen sich um das Resultat ihrer Arbeitsmarktpolitik:

Ein Heer von „Working Poor“

SPD-Chef Müntefering erwägt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland:

„Manche Unternehmer in Deutschland versuchen derzeit, auf geradezu unsittliche Weise Löhne zu reduzieren. Stundenlöhne von drei, vier Euro sind keine gute Entwicklung.“
(SZ, 24.8.)

Die Öffentlichkeit ist überrascht und leicht irritiert: Eine „unsittliche Reduktion“ von Lohn - gibt’s das überhaupt? Kann denn Lohnsenkung Sünde sein, wenn der „Kampf gegen die Verkrustungen des Arbeitsmarktes“ das nationale Gebot der Stunde ist? Muss man da nicht vielmehr befürchten, „eine Lohn-Untergrenze könnte die Arbeitsanreize der Hartz-Reform zunichte machen“? (SZ, 25.8.) Vor lauter Sorge um die konsequente und kompromisslose Durchführung der großartigen Arbeitsmarktreform wird glatt übersehen, dass der Vorschlag zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ein Dokument der Radikalität dieses Reformwerks und seiner ersten durchschlagenden Erfolge ist: Die Löhne sinken auf breiter Front und die Arbeiter werden behandelt wie ohnmächtige Figuren, mit denen die Wirtschaft alles machen kann.

  1. Die Unternehmer ersparen sich Lohn durch Entlassungen und verlangen von dem verbliebenen Teil der Belegschaft mehr Arbeit für weniger Geld. Für den Erhalt ihrer Einkommensquelle müssen Arbeiter auf immer größere Teile ihres Einkommens verzichten und immer mehr von ihrer Lebenskraft in den Fabriken und Büros lassen.

    Dieser unternehmerischen Leistung verleiht der Staat einen kräftigen Impuls. Die Regierungskoalition hat sich – unter geschlossenem Beifall von Öffentlichkeit und Opposition – das Herbeiregieren von mehr Wachstum auf die Fahnen geschrieben. Als entscheidendes Wachstumshindernis hat sie einen „überregulierten Arbeitsmarkt“, soll heißen: zu viele Vorschriften für die Unternehmer, ausfindig gemacht und sich um entsprechende Abhilfe bemüht. Als Arbeitgeber in Bund und Ländern ist sie zusammen mit den CDU/CSU-geführten Landesregierungen der Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangegangen und hat dafür gesorgt, dass die öffentlich Bediensteten für weniger Geld länger arbeiten müssen. Den Gewerkschaften hat sie mit einer „gesetzlichen Neuregelung der Tarifautonomie“ für den Fall gedroht, dass diese nicht in verstärktem Maß den Wünschen der Unternehmerschaft nach betrieblichen Sonderregelungen zu Lasten der Arbeiter entgegenkommen. Und ihre Herrschaft über die Lebensbedingungen der Arbeitslosen hat sie dazu benützt, um mit einer ganzen Serie von Gesetzen dafür zu sorgen, dass die Arbeitslosen dem Arbeitsmarkt als willfährige Manövriermasse zur Verfügung stehen. Das Arbeitslosenschicksal hat sie so abschreckend gestaltet, dass auch die noch arbeitende Bevölkerung sich der gebieterischen Devise „Hauptsache Arbeit!“ nicht entziehen kann und allen betrieblichen Vorschlägen zur Neufestsetzung des Verhältnisses von Lohn und Leistung aufgeschlossen gegenübersteht.

    Mit der Verbilligung der Arbeitslosen hat der Staat zugleich dafür gesorgt, dass die Arbeitsplatz-Anbieter alle Freiheit haben, den massiven Überschuss an Arbeitsplatz-Nachfragern als Hebel zum Vorteil ihrer Kostenrechnung einzusetzen: Mit dem Hinweis auf die Millionen von Arbeitslosen, die durch Hartz IV gezwungen sind, jede Arbeit zu jedem Lohn anzutreten, drücken sie die Löhne ihrer Beschäftigten. So kommt langsam aber sicher im „Hochlohnland Deutschland“ die Einrichtung eines „Niedriglohnsektors“ in die Gänge.

    Die Debatte zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nimmt die bereits eingetretenen Erfolge der Reformpolitik zur Kenntnis, überschlägt die weiteren Fortschritte der Verarmung, mit deren Eintreten sie fest rechnet – und kommt zu einem eindeutigen Befund: Ein immer größerer Teil der Arbeiterklasse kann von seinem Lohn nicht leben. Diese „Entdeckung“ bezieht sich nicht auf das wachsende Heer der Gelegenheits-, Mini- und Ein-Euro-Jobber, deren Lohn schon definitionsgemäß keinen Bezug zum Lebensunterhalt hat. Die Rede ist von „regulären“ Beschäftigungsverhältnissen, die ihre Inhaber 40 oder auch mehr Stunden in der Woche, also mit der gesamten Arbeitskraft, in Anspruch nehmen, ihren Mann aber nicht ernähren. Vor allem im Osten der Republik, in manchen Branchen auch republikweit, hat ein Lohnniveau Einzug gehalten, das den stolzen Besitzer eines Arbeitsplatzes noch nicht einmal bei störungsfreiem Verlauf der proletarischen Existenz über die Runden kommen lässt.

    Das sind sie also, die ersten Schritte in Richtung der lang ersehnten „Flexibilisierung des Arbeitsmarktes“: Die kapitalistische Geschäftsleitung bekommt zunehmend die Freiheit, die Bezahlung ihrer Beschäftigten ausschließlich nach den Kriterien ihres Geschäftsgangs zu gestalten.

  2. Jetzt hat sich dieser marktwirtschaftlich grundvernünftige Zustand das Stirnrunzeln seiner politischen Mit-Urheber zugezogen. Von „Armutslöhnen“ ist die Rede, die womöglich die „Würde des Arbeitnehmers“ (SPD-Fraktions-Vize Stiegler, Berliner Phönix-Runde am 31. August) verletzen, und mit seiner betont sachlichen Art sieht auch Kanzler Schröder in den Niedriglöhnen „ein Problem“.

    Erinnerungen an die längst totgesagte „soziale Frage“ des 19. Jahrhunderts werden wach. Jetzt meldet sich allerdings nicht eine Arbeiterbewegung zu Wort, die für „einen gerechten Lohn für ein gerechtes Tagwerk“ streitet; es ist vielmehr die herrschende Klasse, die diese „Frage“ neu auflegt, und deswegen auch mit einer anderen Stoßrichtung: Jetzt geht es darum, wie weit man bei der fälligen Verarmung gehen will und ob und gegebenenfalls wo dem freien Fall der Löhne eine Grenze gesetzt werden soll. Und auch bei der Beantwortung dieser Frage bleibt die herrschende Klasse unter sich. Die „stillen Helden“ (so der Titel einer SZ-Serie über Niedriglohn in Deutschland), die ohne Gemecker einen Dienst verrichten, der sie kaum ernährt, bekommen von der Öffentlichkeit schulterklopfende Anerkennung und das Bedauern ausgedrückt, dass ihre Arbeit sie nicht ernährt. Gönnerhaft wird darüber räsoniert, wie weit die Armut nur gehen kann, ohne den Anstand und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu gefährden, die man auch und gerade von den Opfern dieser Gesellschaft verlangt. Und weil sich diese Frage nicht so leicht in Euro und Cent umrechnen lässt, legen moderne Menschenfreunde nach und erinnern an die zahlreichen Pflichten, die ein Arbeitsmann außer seiner Arbeit sonst noch zu erledigen und von seinem Lohn zu bestreiten hat: Es gilt der Vergreisung unserer Gesellschaft entgegenzuwirken, eine Familie zu ernähren und Kinder PISA-gemäß zu erziehen; und ganz großzügige Anwälte der Arbeiter denken sogar noch an den Konsum der „stillen Helden“, mit dem sie irgendwie auch noch „die Binnennachfrage stärken“ sollen, damit Kapitalisten sich daraus bedienen und womöglich ein paar weitere „stille Helden“ einstellen können. Angesichts einer Verelendung der arbeitenden Bevölkerung, die diese gesellschaftsdienlichen Leistungen gefährdet, sprechen selbst die öffentlichen Meinungsmacher, die sonst das tägliche Zurechtkommen eines proletarischen Haushalts als „Anspruchsdenken“ und „Besitzstandswahrung“ anprangern, plötzlich von „Armut“.

    Damit ist auch schon die Richtschnur angedeutet, wo die Untergrenze des Lohns für den Vollzeitarbeitsplatz eines „Working Poor“ gesetzt werden soll: „Existenzsichernd“ sollte das Arbeitsentgelt nach Möglichkeit schon sein. Angesichts drohender Notlagen, in die die Politik die Leute stürzt, klingt der Zynismus, dass sie mit ihrer Verelendung weiterhin gesellschaftsverträglich und gesellschaftsdienlich umgehen können sollen, fast schon wieder großzügig.

  3. Andererseits stellt man sich in den oberen Etagen die Frage, ob das System der Lohnarbeit so viel Großzügigkeit überhaupt verträgt. Vernichtet ein Mindestlohn nicht Arbeitsplätze, die sich ohne Niedrigstlöhne womöglich nicht rentieren? Ist der niedrigste Lohn nicht besser als keiner? Lautstark melden sich die Vertreter der Arbeitgeber zu Wort, warnen vor einer „Katastrophe am Arbeitsmarkt“ (BDA-Chef Hundt) und weisen darauf hin, es liege doch wohl im Interesse der Arbeitnehmer selbst, der „Niedrigqualifizierten“ zumal, dass sie mit billigen und, wo nötig, auch mit billigsten Löhnen das Interesse der Unternehmer an ihrer Beschäftigung erhalten bzw. überhaupt erst auf sich ziehen. Arbeiter können sich so viel Rücksichtsnahme, wie eine fürsorgliche Politik ihnen angedeihen lassen will, überhaupt nicht leisten!

    Das wiederum leuchtet dem Staat sofort ein, dem beim Nachdenken über die Einführung einer Schranke der Verarmung sofort wieder die wachstumsfördernden Wirkungen einfallen, die er sich von einer schrankenlosen Verarmung versprochen hat, und der deshalb die Einführung eines Mindestlohns nur widerwillig und unter vielen Vorbehalten in Betracht zieht. Denn wie man es auch dreht und wendet – eine Unterschranke der Verarmung stört den freien Gang der Geschäfte einfach immer:

    • Auf keinen Fall darf es zu einer „einheitlichen Regelung“ kommen, warnen die einen und verlangen, dass hier „mit dem Florett und nicht mit der Steinaxt gefochten wird.“ (Christa Sager, Die Grünen) Allein der Umstand, dass es jede Menge Löhne am Rande des Existenzminimums, also überhaupt die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns gibt, beweist da schon zur Genüge, dass genauso viele unabweisbare Gründe zur Rücksichtsnahme auf das Geschäftsgebaren der Billiglohn-Kapitalisten existieren. Wenn es schon eine Regelung geben soll, dann muss sie nach Branchen und Regionen differenzieren, sich vorsichtig an alle Bedürfnisse der Unternehmerschaft nach billigen und billigsten Arbeitskräften anschmiegen und der umsorgten Unternehmerschaft so manches Hintertürchen offen lassen.

    • „Viel zu viel Bürokratie!“ protestieren daraufhin die anderen mit Blick auf „den bereits jetzt überregulierten Arbeitsmarkt“. Prompt kündigen die Arbeitgeber an, dass sie sich an so komplizierte Vorschriften ohnehin nicht halten werden und warnen vor einer „Arbeitspolizei“, die so unverschämt ist, nicht nur die Arbeiter, sondern auch ihre ehrenwerten Anwender zu kontrollieren.

    Ein letztes Wort ist in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Eines darf – darüber sind sich alle Verantwortlichen einig – eine gesetzliche Regelung aber auf keinem Fall tun: Etwas an den Zuständen ändern, die den Ruf nach einem Mindestlohn haben entstehen lassen.

Radio Lora vom 25. Oktober 2004
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