Mai 2005, 4. Jahrgang, Nr. 23
Lehren aus dem „Feinstaub-Alarm“:
Feinstaub ist schädlich - für Bund, Länder, Kommunen, Einzelhandel, (Auto-)Industrie und Konjunktur
Nach den Osterfeiertagen geht es nicht um Schadstoffe in Nahrungsmitteln, Wäldern oder Flüssen. Auch nicht um Nickel, Blei, Schwefeldioxid, -monoxid, Ozon und Radioaktivität in der Luft. All das wird zwar auch in europäischen oder nationalen Umweltrichtlinien geregelt, ist aber jetzt nicht dran. Jetzt dreht sich alles um ‚Feinstaub‘. Die Bürger weden gewarnt vor einer „unsichtbaren Gefahr“, vor „mikroskopisch kleinen Killer-Partikeln“, die aus Dieselruß, Baustaub, Reifenabrieb oder Abgasen aus Industrie und Heizungen stammen und so klein sind, dass sie in Nase und Mund nicht hängen bleiben, sondern ungehindert in Atemwege und Blut gelangen. Die Gefahr existiert schon seit einigen Jahren, - am Ostermontag wird aus ihr ein „Skandal“: Laut einer EU-Richtlinie von 1999, die seit dem 1. Januar 2005 auch in Deutschland in Kraft ist, sind nicht mehr als 50 Mikogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an 35 Tagen im Jahr erlaubt. Jetzt ist 36. Tag oberhalb des Grenzwerts erreicht, die Stadt München wird von einem Anwohner verklagt und damit wird aus dem feinen Staub der „Feinstaubskandal“. Indem die Öffentlichkeit die Überschreitung des von der EU festgelegten Grenzwerts (bzw. des Zeitrahmens) zum Grund macht, einen Skandal auszurufen, gibt sie zu erkennen, dass sie Schadstoffkonzentrationen unterhalb des Grenzwerts nicht für skandalös und nicht der Aufregung wert hält. Was der
Feinstaub-Grenzwert
erlaubt, ist aber auch nicht von Pappe. Der Grenzwert soll - nach Auskunft der zuständigen Experten - ein „Kompromiss aus medizinisch Sinnvollem und technisch Machbarem“ sein. (Spiegel online, 31.3.) Ein „Kompromiss“ liegt in der Tat vor, seine beiden Seiten sind jedoch ein wenig anders beschaffen als der Fachmann für Umwelt und Gesundheit behauptetet. Wenn die Politik Grenzwerte für Schadstoffe wie Feinstaub festlegt, liegt allemal ein anderer „Kompromiss“ vor als der albern ausgedachte zwischem dem medizinisch Guten, Wahren und Schönen und den harten Gesetzen von Wissenschaft und Technologie, an der schon so manche Weltverbesserung Schiffbruch erlitten haben soll.
Das „medizinisch Sinnvolle“ ist nicht das gesundheitlich, sondern volksgesundheitlich Sinnvolle: Der EU und den zuständigen Fachleuten ist bekannt (durch ihre Verlautbarungen im Zuge des Skandals wird das dann auch dem Laien bekannt gemacht), welche Organe wie durch die kleinen Partikel geschädigt werden. Sie dringen ein in Lungenbläschen, Bronchien und Blut, verändern den Zellstoffwechsel (Folgen: Entzündungen, Wucherungen, Krebs) und vermindern die Fließqualität des Bluts (Folge: Herz-Kreislauferkrankungen). Die Vermeidung der Freisetzung des Schadstoffs, das „medizinisch Sinnvolle“, steht aber gar nicht auf dem Programm, wenn ein Grenzwert festgelegt werden soll. Hier wird die umgekehrte Frage gewälzt: Wie viel von dem Schadstoff soll erlaubt und freigesetzt werden können, ohne dass es zu „zu vielen“ Krankenheits- und Todesfällen kommt. Die „epidemiologischen Untersuchungen“ der EU fördern zu Tage, dass nicht nur eine vertretbare Anzahl von Volksgenossen die aktuell übliche Dosis nicht aushält, sondern das Volk massenhaft geschädigt wird. „Allein für Deutschland“ rechnet sie „jährlich 65.000 Tote“ aus und beschließt, dass es in Zukunft weniger sein sollen, weswegen die Jahresdosis sinken muss.
Diesem seuchen-medizinischen Gesichtspunkt steht ein zweiter entgegen: Das „technisch Machbare“ hat wenig mit Technik und ganz viel mit deren Kosten zu tun. Marktwirtschaftlich rechnende Unternehmer kalkulieren mit Kosten, die es niedrig zu halten gilt, und Emissionsbeschränkungen sind da allemal von Übel, weil sie die billigste Lösung - ab damit in die Luft - verbieten. Zwischen den gegensätzlichen Notwendigkeiten der Volksgesundheit und der Volkswirtschaft hat die EU eine Abwägung getroffen und einen Grenzwert beschlossen. Sie hat übernommen, was die Wächter der Weltgesundheit bereits beschlossen haben. 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, und da sie einen Kapitalstandort betreut, der demnächst der „wettbewerbsfähigste der Welt“ sein soll, haben die EU-Kommissare entschieden, dass die EU-Bürger auch wettbewerbsfähig im Aushalten von Schmutz sein müssen. Wo die WHO der Weltbevölkerung die besagte Dosis an 14 Tagen im Jahr zur Verabreichung freigibt, da sattelt die Kommission noch 21 drauf, macht 35.
Nach 79 Tagen des Jahres 2005 hat München sein EU-Kontingent an Tagen mit schmutziger Luft aufgebraucht, ist damit Vorreiter für Deutschland und jetzt besteht Handlungsbedarf. In der Nation wird eine
Debatte über Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts
geführt, die das Thema ‚Feinstaub‘ recht gründlich abwandelt. Zuerst nimmt sich die Öffentlichkeit die Frage vor, was man gegen die Partikel eigentlich tun kann, und sie gibt eine klare Antwort:
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Nichts tun kann man gegen den Staub, den die Industrie produziert. Der macht zwar 40% der Gesamtbelastung aus, da aber hier schon „weitgehend alles ausgereizt“ ist, - will sagen: bessere Luftfilter deutlich teurer als die vorhandenen wären - sind der Industrie emissionssenkende Maßnahmen nicht zuzumuten. Stäube dieser Herkunft können wir also schon mal vergessen. Der Verursacher ‚Straßenverkehr‘ hat zwar nur 25% auf dem Kerbholz, aber hier lässt sich was machen.
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Fahrverbote und City-Maut sind jedoch nicht machbar. Sie schaden dem Umsatz des Einzelhandels, weil sie das Einkaufen mit dem Auto erschweren würden. Für die Industrie kommen beide Maßnahmen nicht in Frage, weil sie „in manchen Betrieben die Produktion zum Erliegen“ brächten. Solche dramatischen Gefahren malen Unternehmer an die Wand, die sich um ihre Transportkosten und Lieferzeiten für Vor- und Endprodukte kümmern und sich sicher sind, dass ihnen Übertreibungen nicht krumm genommen werden, weil von ihrem Privatinteresse alle anderen abhängen. Auch
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Sonntagsfahrverbote kommen nicht in Frage. Sonntagsfahrten dienen zwar mehrheitlich nur dem Privatvergnügen, sind aber ebenfalls nicht verzichtbar. Weil auch Vergnügen Geldausgeben ist, „Konsumzurückhaltung“ aber ein Vergehen am zarten Pflänzchen namens ‚Aufschwung‘ wäre, ist auch diese Maßnahme „kontraproduktiv“.
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Rußpartikelfilter, zumal solche, die nicht in Lkws eingebaut werden und somit dem Transportgewerbe höhere Kosten aufbürden würden, also Filter für Diesel-Pkws - die sind „sofort“ machbar. Natürlich nicht so, dass die Autoindustrie sie sofort einbaut. Die deutsche Autoindustrie hat schon bisher genauso wenig „geschlafen“ wie die vorbildliche französische Konkurrenz, sie hatte eine andere Verkaufsstrategie. Während jenseits des Rheins Rußfilter für ein „Ökoimage“ sorgen und so den Verkauf von Diesel-Pkws ankurbeln sollten, setzte man diesseits des Rheins auf andere Verfahren zur Minderung von Rußemissionen, die zwar nicht so effizient, aber kostengünstiger waren. Jetzt, wo der Filter her muss, will die Autoindustrie durch staatliche Subventionen für den Einbau des Filters sicherstellen, dass ihr keine Absatzeinbußen durch die Verteuerung ihrer Fahrzeuge entstehen. Der Bund hat für solche Ausgaben nichts übrig, weswegen er auf die Zuständigkeit der Länder für die Kfz-Steuer verweist. Auch die Länder wissen bessere Verwendungen für ihre Haushaltsmittel, weswegen nur „aufkommensneutrale Subventionen“ in Frage kommen.
So und nur so ist die Einhaltung der Feinstaub-Richtlinie also machbar: Die Diesel-Pkw-Besitzer, die sich den Rußfilter nicht leisten, bezahlen ihn den restlichen über eine höhere Kfz-Steuer. Allen volkswirtschaftlich wichtigen Subjekten sind Kosten für und Rücksichten auf die Atemluft nicht zumutbar.
Mit solch offenherzigen Auskünften über systemnotwendige Gesundheitsschäden lässt es die Öffentlichkeit noch nicht gut sein. Sie ist der Auffassung, dass die eingestaubten Bürger ihre Sorgen vergessen und sich die Sorgen der Staubproduzenten und -verwalter machen sollten: Was wird eigentlich aus der Konjunktur und dem „nächsten Autofrühling, auf den wir seit Jahren warten“ (Automobilprofessor Dudenhöfer), wenn wegen der Feinstaubdebatte der Kauf von 30.000 Dieselfahrzeugen aufgeschoben wird? Wer denkt an die Kommunen? „Die deutschen Städte tun sich schwer mit der neuen Verordnung.“ (Spiegel online, 31.3.) Was sonst nicht gerade üblich ist, Mitleid mit Subjekten, die Gesetze erst verletzen und dann in Frage stellen, ist in diesem Fall angesagt: Die Kommunen sind in der „Feinstaubfalle“, weil sie von „Feinstaub-Freischärlern“ verklagt werden, deren „Werkzeug die EU-Richtlinie“ ist. Opfer der „Feinstaubkrise“ sind Bund, Länder, Gemeinden und die (Auto-)Wirtschaft. Deren Wohlbefinden steckt in einer Krise und jetzt macht ihnen die EU das Leben auch noch durch Feinstaubauflagen schwer. Das ist der 2. und eigentliche Skandal der Feinstaubaffäre.
Dem folgt Nr. 3 auf dem Fuße. Wenn es Staat und Kapital schon so schwer haben, dann sind die andauernden „Feinstaubdebatten“, die das „Konsumklima vergiften“ und damit „Arbeitsplätze gefährden“, „neben der Kappe“. (Wirtschaftsminister Clement) Damit ist wieder mal bewiesen, dass das Volk am meisten sich schadet, wenn es sich um seine Interessen oder seine Gesundheit kümmert, und die Affäre auf den Punkt gebracht:
„Je mehr in der Debatte Staub in jeder Größenordnung aufgewirbelt wurde, umso verwirrter wurden die Bundesbürger und horchten in sich hinein: der lästige Husten des Nachwuchses, dieses Ziehen in den eigenen Bronchien ...“
(Der Spiegel, 14/05)
Die Bundesbürger sind ein Haufen von eingebildeten Kranken, also von „Feinstaubhysterie“ befallen.
Wenn das so ist, können wir ja beruhigt auf-/einatmen.

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